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Kostenübernahme

Die Kosten für den Einsatz einer Mütterpflegerin werden von der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.

Diese Voraussetzungen sind nach den Gesetzesgrundlagen  §24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) und/oder §38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) zu berücksichtigen. Unabhängig davon, um welche Gesetzesgrundlage sich in den Einzelfällen handelt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für den Antrag auf Haushaltshilfe der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist erforderlich. Diese kann vom Frauenarzt, Hausarzt oder Kinderarzt erstellt werden.

  2. Mindestens ein Kind unter 12 Jahren muss im Haushalt leben.

  3. Keine weitere Person im Haushalt kann die Versorgung denselben übernehmen. Das heißt, wenn der zweite Elternteil in Elternzeit ist oder Urlaub hat, kann die Leistung einer Mütterpflegerin nicht in Anspruch genommen werden.
     

§24 SGB V
Schwangerschaft und/oder nach Entbindung
Zuzahlungsfrei
  1. Mögliche Indikationen für die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung in der Schwangerschaft: 

    vorzeitige Wehen
    Gebärmutterhalsverkürzung
    Blutungen
    starke Übelkeit (Hyperemesis)
    Erschöpfungszustände
    Schwangerschaftsbluthochdruck
    psychische Belastung
    Risikoschwangerschaften und Mehrlingsschwangerschaften

     

  2. Mögliche Indikationen für die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung nach Entbindung:
     

Wundheilungsstörungen und Geburtsverletzungen
Beckenbodenschwäche – Verletzungen, Schmerzen, Inkontinenz, oder Organsenkung
Rückenschmerzen
Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt
Postpartales Erschöpfungssyndrom – Anämie, Blutverlust, oder Überlastung Schwächegefühl
Immobilität
Akute Belastungsreaktion
Anpassungsstörungen / psychische Belastung – PTBS, Depression, Psychose oder Angststörung
Erhöhter Blutverlust
Stillprobleme beim Stillstart ( verzögerte Milchbildung, Gedeihstörung, Abszesse)
Fehlgeburt

§38 SGB V
Akuter Krankheitsfall im Wochenbett und darüber hinaus
Zuzahlungspflichtig 5€ bis max. 10€ pro Tag 
  1. Mögliche Indikationen für die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung:
     

Anpassungsstörung und/oder psychische Belastung
Zustand nach Kaiserschnitt oder Operation
Akute Erkrankungen
wiederkehrender Milchstau, Mastitis, Abszess

Selbstverständlich können die Kosten für den Einsatz auch privat bezahlt werden.

Ich unterstütze Sie gerne beim Ausfüllen und Fertigstellung des Antrags und stehe Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.

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