Kostenübernahme
Die Kosten für den Einsatz einer Mütterpflegerin werden von der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
Diese Voraussetzungen sind nach den Gesetzesgrundlagen §24 SGBV oder §38 SGBV zu berücksichtigen. Unabhängig davon, um welche Gesetzesgrundlage sich in den Einzelfällen handelt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für den Antrag auf Haushaltshilf. Diese kann vom Frauenarzt, Hausarzt oder Kinderarzt erstellt werden.
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Mindestens ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren.
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Keine im Haushalt lebende Person kann die Weiterführung denselben übernehmen.
§24 SGB V
Schwangerschaft und/oder nach Entbindung
Zuzahlungsfrei
§38 SGB V
Akuter Krankheitsfall im Wochenbett und darüber hinaus
Zuzahlungspflichtig 5€ bis max. 10€ pro Tag
Selbstverständlich können die Kosten für den Einsatz privat übernommen werden.
Ich unterstütze Sie gerne beim Ausfüllen und Fertigstellung des Antrags und stehe Ihnen für offene Fragen zur Verfügung.
